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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Melunvarix (Lange Str. 106A, 27580 Bremerhaven) im Bereich Nachhaltigkeitsberatung, EU-Öko-Zertifizierungsbegleitung und CO₂-Fußabdruck-Analyse erbringt.

Vertragspartner sind Melunvarix als Auftragnehmer und der jeweilige Auftraggeber (Unternehmen oder natürliche Person), der eine Leistung in Anspruch nimmt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Melunvarix diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder dem Dienstleistungsvertrag, der zwischen Melunvarix und dem Auftraggeber abgeschlossen wird. Die Leistungsbeschreibungen auf der Website sind keine verbindlichen Angebote, sondern Darstellungen des Leistungsspektrums.

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Melunvarix oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Melunvarix erbringt Beratungsleistungen im Rahmen eines Dienstvertrags gemäß §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. Melunvarix schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, keinen bestimmten Erfolg.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Melunvarix.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Melunvarix erstellten Dokumente und Berichte auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu melden. Melunvarix haftet nicht für Schäden, die auf nicht gemeldeten Fehlern in vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen beruhen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Zertifizierungsantrag zugrunde liegenden Unternehmensdaten ist der Auftraggeber verantwortlich. Melunvarix unterstützt bei der Aufbereitung und Dokumentation, kann jedoch keine Verantwortung für Angaben übernehmen, die auf Informationen des Auftraggebers basieren.

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist Melunvarix berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Melunvarix ist berechtigt, für umfangreiche Projekte Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern dies vorab vereinbart wurde.

Melunvarix behandelt alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers vertraulich. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Leistungserbringung erforderlich (z.B. Abstimmung mit Zertifizierungsstellen) oder der Auftraggeber hat ausdrücklich zugestimmt.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden von Melunvarix bekannt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Melunvarix erstellten Konzepte, Methoden und Dokumente nicht ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als den Vertragszweck zu verwenden.

Melunvarix haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Melunvarix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Melunvarix übernimmt keine Haftung für Entscheidungen von Zertifizierungsstellen oder Behörden. Die Erteilung eines Zertifikats liegt im Ermessen der zuständigen Stelle und ist kein Leistungsversprechen von Melunvarix.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Melunvarix insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten. Melunvarix wird bei Kündigung durch den Auftraggeber die Arbeiten geordnet abschließen und alle Unterlagen übergeben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz von Melunvarix in Bremerhaven.

Verbraucher können Klage entweder am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten oder am Wohnsitz des Verbrauchers erheben. Melunvarix nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, ist hierzu jedoch gesetzlich nicht verpflichtet.

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